Dein Anspruch auf Familienbeihilfe nach der Matura

Ob du Anspruch auf die Familienbeihilfe nach deiner Matura hast, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, was du nach der Prüfung vorhast.

 

Die Familienbeihilfe als wichtige Unterstützung

Die Familienbeihilfe ist eine wichtige Hilfe für Familien, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung haben. Insgesamt 165 Euro bringt die Familienbeihilfe pro Monat ab einem Alter von 19 Jahren.

Das ist während der Ausbildungszeit, beispielsweise einem Studium, sehr hilfreich und gewährt, dass mehr Zeit für die Hingabe ans Studium vorhanden ist. Gleichzeitig stellt sie an Studierende die Anforderung, mindestens im Ausmaß von 16 ECTS im ersten Studienjahr zu studieren.

 

Matura bestanden oder nicht?

Die erste entscheidende Frage ist, ob du deine Matura bestanden hast oder nicht. Falls das nicht der Fall ist, ist das gar kein großes Problem. Lern einfach weiter und hol die Matura zu einem baldigen Zeitpunkt nach.

Nach bestandener Prüfung erhältst du die Familienbeihilfe. Die Zielgerichtetheit muss dabei gegeben sein, also lass nicht zu viel Zeit zwischen misslungener und wiederholter Matura verstreichen. Schieb dabei die Verantwortung für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung nicht an die Schule ab, sondern melde dich selbstständig an – einfach um auf Nummer sicher zu gehen. Hast du dagegen deine Matura positiv absolviert, drängt sich die Frage nach deinen weiteren Plänen auf.

 

Jobsuche nach bestandener Matura

Möchtest du nach Jahren des Lernens in Klassenzimmern nun endlich in die Berufswelt einsteigen und kannst es gar nicht mehr erwarten, das zu machen? Das ist dein gutes Recht, aber Familienbeihilfe erhältst du dabei in Österreich leider keine. Du wirst dich um einen Job umsehen und dann von diesem Gehalt leben müssen. Dein Anspruch auf Familienbeihilfe ist damit erloschen.

Aber keine Sorge: Solltest du es dir anders überlegen, kannst du bis 24 noch zu studieren beginnen und bis dahin Familienbeihilfe beantragen. Du hast also weiterhin ein Recht darauf, sollten sich deine Voraussetzungen irgendwann ändern und du ein Studium beginnst.

 

Zivildienst oder Bundesheer

Solltest du Zivildienst absolvieren oder zum Bundesheer gehen, gestaltet sich die Situation rund um die Familienbeihilfe wieder anders. Junge Männer müssen diese Zeit in Österreich hinter sich bringen – zumindest kannst du dir sicher sein, etwas in dieser Zeit zu lernen und auch Spaß zu haben.
Die Situation um die Familienbeihilfe ist hier einfach, es entscheidet der weitere Bildungsweg: Möchtest du danach eine Ausbildung beginnen? Schreibst du dich vielleicht für ein Hochschulstudium ein? Dann hast du Anspruch auf Familienbeihilfe. Du erhältst die Familienbeihilfe bis zum Beginn deines Zivil- oder Präsenzdienstes, anschließend verlierst du den Anspruch bis du mit deiner Tätigkeit fertig bist. Nachdem du deinen Zivil- oder Präsenzdienst abgeschlossen hast, kannst du mit Beginn deiner Ausbildung wieder Familienbeihilfe beantragen. Solltest du es dir in dieser Zeit aber anders überlegen, wird die Familienbeihilfe zurückerstattet, die du bis zum Antritt des Zivil- oder Präsenzdienstes erhalten hast.

 

Ab ins Studium mit Familienbeihilfe, oder?

Solltest du nach der erfolgreich absolvierten Matura ein Studium beginnen wollen, so hast du dabei Anrecht auf Familienbeihilfe. Dieser Anspruch bleibt erhalten, bis du das maximale Alter erreicht hast oder deine Ausbildung abbrichst. Du kannst Familienbeihilfe beziehen, bis du 24 Jahre alt bist. Wichtig ist dabei, dass dein Einkommen unter 10.000 Euro jährlich liegt.
Verdienst du mit deinen Studentenjobs mehr, hast du kein Anrecht auf Familienbeihilfe und musst dein Studium allein durch Nebenjobs finanzieren. Plane das in deine Überlegungen auf jeden Fall mit ein, wenn du auf der Suche nach einem Nebenjob bist. Solltest du unerwarteter Weise einmal in einem Jahr doch mehr verdienen musst du auch gar nicht die gesamte Familienbeihilfe des Jahres zurückzahlen – es genügt ein gewisser Differenzbetrag.

 

Erfolgsnachweis bringen

Darfst du dich erst einmal über den Erhalt der Familienbeihilfe freuen, so musst du aber auch etwas dafür tun. In Österreich sind gewisse Mindestleistungen notwendig, um weiterhin Familienbeihilfe beziehen zu können.
Du musst einen gewissen Leistungsnachweis verschicken, damit der Staat sichergehen kann, dass du dein Studium ernsthaft verfolgst. Diese Anforderungen sind aber nicht gerade hoch – 16 ECTS solltest du im ersten Studienjahr absolvieren. Nach dem ersten Studienjahr musst du keinen Erfolgsnachweis mehr bringen, aber auf Anfrage des Finanzamts eventuell Zeugnisse verschicken.

 

Studienwechsel und Zweitstudium

Falls du dich im Laufe der Zeit für ein Zweitstudium entscheidest, ist das dem Finanzamt zu melden. Du musst hier angeben, welches Studium du als Hauptstudium betrachtest – wofür du also die Familienbeihilfe bekommen möchtest.
Auch bei einem Studienwechsel ist weiterhin der Bezug von Familienbeihilfe in Österreich möglich. Dabei sind aber maximal zwei Wechsel erlaubt, zudem wird die Bezugsdauer gekürzt, falls der Umstieg nach dem dritten inskribierten Semester vollzogen wird.

 

Wissenswertes rund um die Familienbeihilfe nach der Matura
  • Kontrolliere die Zahlungen der Familienbeihilfe – es kann vorkommen, dass Zahlungen eingestellt werden. Vor allem nach der Matura kann das der Fall sein.
  • Nachträglich Familienbeihilfe beantragen – wenn du blöderweise einmal vergessen hast, Familienbeihilfe zu beantragen oder dir Zahlungen unerwartet ausgefallen sind, kannst du die Familienbeihilfe auch nachträglich beantragen – bis zu fünf Jahre im Nachhinein.

1 Gedanke zu „Dein Anspruch auf Familienbeihilfe nach der Matura“

  1. Hallo,
    Ich hätte eine Frage zur Familienbeihilfe:
    Ich (19j) möchte nach meiner Matura (HTL) im Juni 2023 im Herbst mit der Ausbildung zum Notfall-Sanitäter beim ÖRK beginnen (die Ausbildung zum Rettungssanitäter habe ich erfolgreich letztes Jahr absolviert). Hier gibt es aber keine ETCS-Punkte, außerdem ist die Ausbildung abends (berufsbegleitend). Nebenbei möchte ich ehrenamtlich und/oder geringfügig beim ÖRK arbeiten.
    Habe ich hier weiterhin Anspruch auf die Familienbeihilfe, die lt. FinanzOnline dzt. bis Juni23 bestätigt ist?
    Herzlichen Dank für weitere Informationen.

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