Studieren mit Kind: Finanzielle Unterstützung vom Staat!

Ein Studium ist eine Ausbildung, welche den überwiegenden Teil deiner Zeit beansprucht. Wer noch dazu Betreuungspflichten für ein Kind übernehmen muss, ist doppelt belastet. Dazu kommen noch die finanziellen Belastungen durch das Studium. Es gibt in Österreich jedoch Förderungen für Studierende mit Kindern. Hier erfährst du, welche Möglichkeiten es dafür gibt.

 

Studieren mit Kind als Herausforderung

Ein Kind ist heute kein Grund, sein Studium an den Nagel zu hängen. Viele junge Mütter studieren nach der Geburt ihres Kindes weiter und schaffen den Abschluss. Allerdings ist dies mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Dieser manifestiert sich nicht nur im zeitlichen Aufwand, sondern auch in Form finanzieller Belastungen. Vor allem deine Zeit musst du effizient einteilen, wenn du Studium und Kind unter einen Hut bringen willst. Wenn finanzielle Belastungen dazukommen, ist das noch schwieriger. Förderungen helfen dir, dein Studium trotz Kind mit Erfolg zu Ende zu bringen.

 

Welche Förderungen gibt es in Österreich?

In Österreich stehen dir folgende Förderungsmöglichkeiten für das Studieren mit Kind zur Verfügung.

  • Das Kinderbetreuungsgeld
  • Die Familienbeihilfe
  • Das Wochengeld
  • Das Stipendium
  • Geld aus dem Kinderfonds der ÖH
  • Die Studienbeihilfe

 

Das Kinderbetreuungsgeld

Für Kinder, die ab dem 1. März 2017 geboren wurden, kannst du in Österreich das neue Kinderbetreuungsgeld (KBG) in Anspruch nehmen. Das Kinderbetreuungsgeld wird entweder pauschal ausbezahlt oder einkommensabhängig. Letztere Variante ist für jene vorteilhaft, die bereits vor der Geburt des Kindes einen Beruf ausgeübt haben. Das pauschale KBG wird unabhängig von einer vorhergehenden Berufsausübung ausgezahlt. Das KBG kann von beiden Elternteilen abwechselnd beansprucht werden. Die Höhe des KBG hängt von dessen Bezugsdauer ab und liegt zwischen 14,53 € und 33,88 € täglich.

Bezugsdauer
Die Bezugsdauer kann zwischen 365 Tagen und 861 Tagen ab der Geburt des Kindes liegen. Hierbei kann nur ein Elternteil das KBG beziehen. Beziehen beide Elternteile das KBG liegt die Bezugsdauer zwischen 456 und 1.063 Tagen. Bei der kürzesten Bezugsdauer erhältst du 33,88 € täglich und bei der längsten Variante 14,53 €. Voraussetzung für den Bezug des KBG ist der gleichzeitige Bezug der Familienbeihilfe.

 

Die Familienbeihilfe

Als Studentin kannst du auch deine eigene Familienbeihilfe beziehen. Diese wird bis zum 24. Lebensjahr gewährt. Im ersten Studienjahr reicht dafür eine Immatrikulationsbestätigung aus. Um die Familienbeihilfe auch weiterhin zu beziehen, musst du für diesen Zeitraum jedoch einen Erfolgsnachweis im Ausmaß von 8 Semesterwochenstunden erbringen. Alternativ dazu dient auch der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Teildiplomprüfung oder eines Rigorosums.

Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt auch nicht, wenn du nebenbei dazu verdienst. Das gilt für den gleichzeitigen Bezug von Studienbeihilfe, Wochengeld oder Kinderbetreuungsgeld. Für dein Kind erhältst du außerdem dessen Familienbeihilfe weiter. Wenn du einen Job neben der eigenen Familienbeihilfe hast, darfst du jährlich bis zu 15.000 € verdienen.

 

Das Wochengeld

Das Wochengeld gebührt in Österreich Frauen, die vor der Geburt des Kindes in einem Beschäftigungsverhältnis waren oder selbstständig erwerbstätig. Die Höhe des Wochengelds richtet sich dabei nach den letzten Bezügen. Die Bezugsdauer des Wochengelds ist auf die Mutterschutzzeit beschränkt. Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem vermeintlichen Geburtstermin und dauert bis zur 8. Woche nach der Geburt deines Kindes.

 

Das Studienabschluss-Stipendium

Wenn du dich bereits in der letzten Phase deines Studiums befindest, kannst du ein sogenanntes Studienabschluss-Stipendium beziehen. Dafür gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch. Ein derartiges Stipendium wird nur unter folgenden Voraussetzungen vergeben:

  • Vorhandensein einer sozialen Förderungswürdigkeit
  • Du musst dich in der Abschlussphase des Studiums befinden
  • Du musst gleichzeitig eine Studienbeihilfe beziehen oder in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Partner befinden dessen Einkommen nicht höher als 21.800 € jährlich ist.
  • Es darf noch kein anderer Studienabschluss vorhanden sein

 

Die Studienabschlussphase beginnt, wenn neben deiner Abschlussarbeit noch Prüfungen im Umfang von 10 Semesterwochenstunden fehlen oder zwei Fachprüfungen.

 

Geld aus dem Kinderfonds der ÖH

Der Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) ist für Studierende gedacht, die sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden. Die Unterstützung aus dem Bundessozialfonds der ÖH kann maximal einmal im Jahr beantragt werden. Auch für diese Form der Zuwendung gibt es keinen Rechtsanspruch.

 

Die Studienbeihilfe

Wenn du ein Kind bekommst und noch studierst, steht dir auch Studienbeihilfe zu. Diese musst du nach der Geburt deines Kindes beantragen. Die höchst mögliche Studienbeihilfe beträgt zurzeit 801 € monatlich. Studierende mit Kind erhalten zusätzlich 112 € pro Monat. Voraussetzung für den Bezug der Studienbeihilfe ist der Nachweis des Studienerfolgs.

 

Welche Begünstigungen gibt es noch für Studierende mit Kind?

Je nach Bundesland werden noch andere Förderungen und Begünstigungen für Studierende mit Kindern gewährt. Dazu zählt beispielsweise die Befreiung von den Studiengebühren. Auch steuerlich gibt es besondere Absetzmöglichkeiten. Das gilt für den Kinderfreibetrag oder den Kinderabsetzbetrag. Dies fällt vor allem dann ins Gewicht, wenn du neben deinem Studium auch einer Erwerbstätigkeit nachgehst.

Wenn du einen besonders guten Studienverlauf nachweisen kannst und dich in einem sozialen Härtefall befindest, kannst du ferner eine Unterstützung seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft beantragen.

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