Ist der Zivildienst nach oder während des Studiums möglich?

Nach der Matura steht für viele junge ÖsterreicherInnen fest, dass sie ein Studium an einer Hochschule oder Universität beginnen möchten. Doch gerade in dieser entscheidenden Lebensphase gilt es auch noch, einen weiteren Schritt zu gehen und den Zivildienst zu leisten.


Im folgenden Artikel möchten wir darstellen, welche Möglichkeiten es für junge Österreicher gibt, während oder nach dem Studium den Wehrersatzdienst zu leisten.

 

Wer ist zum Zivildienst in Österreich verpflichtet?

Der Zivildienst wurde eingeführt, um jungen Österreichern eine Alternative zum Wehrdienst im Bundesheer zu bieten. Da immer mehr Gewissenskonflikte beim Dienst an der Waffe angeben, wurde mit dem Zivildienst eine sinnvolle Ergänzung zur Wehrpflicht geschaffen.
Wehrpflichtig (und damit im Verweigerungsfall zivildienstpflichtig) sind alle männlichen, österreichischen Staatsbürger, die bei der Musterung als tauglich befunden werden. Frauen sind von der Wehrpflicht ausgenommen und müssen daher auch keinen Zivildienst als Ersatzdienst ableisten.

Doch was geschieht, wenn bereits ein Studienplatz gefunden wurde, oder das Studium schon begonnen hat? Auch dann besteht die Wehrpflicht fort, kann jedoch unter Umständen herausgeschoben werden.

 

Kann ich den Zivildienst verschieben?

Wer endlich seinen Studienplatz gefunden hat, will sicherlich nicht direkt wieder aussteigen, um den Zivildienst zu beginnen. Jedoch ist der rechtliche Rahmen, in dem der Zivildienst geregelt ist, recht streng.
Ein Aufschub des Zivildienstes während eines Studiums kann nur im Ausnahmefall gewährt werden, nämlich dann, wenn eine außerordentliche Härte vorliegt. Diese Formulierung ist im Gesetz abschließend geregelt. Eine außerordentliche Härte liegt vor bei:

  • Verlust von Studienbeihilfen oder des Studienzuschusses
  • Verlust eines Auslandsjahres des ERASMUS bzw. SOKRATES Programmes
  • Verlust eines Studentenheimplatzes
  • Unterbrechung der Abschlussarbeit
  • Verlust der Halb- oder Vollwaisenpension.

 

Neben diesen genannten Punkten gibt es keine Möglichkeit, einen Aufschub des Zivildienstes wegen eines Studiums zu erhalten.
Doch gibt es noch eine weitere Möglichkeit, den gerade gesicherten Studienplatz während des Zivildienstes zu behalten.

 

Beurlaubung vom Studium

Neben den genannten Härtefällen gibt es noch die Option, das Studium für die Dauer des Zivildienstes zu unterbrechen. Im Universitätsgesetz von 2002 ist im Paragrafen 67 festgehalten, dass Zivildienstleistende sich für höchstens 2 Semester beurlauben lassen können.
Weitere Auskünfte zu diesem Thema erhalten betroffenen Studenten bei der jeweiligen Universität.

 

Zivildienst während des Studiums

Wer es zeitlich einrichten kann und sein Studium frei planen kann, etwa beim Besuch einer Fernuniversität, darf grundsätzlich auch während des Zivildienstes studieren.
Voraussetzung hierfür sind jedoch die folgenden Punkte:

  • Ausübung des Studiums nur in dienstfreien Zeiten
  • Die Arbeitsleistung darf nicht beeinträchtigt werden
  • Die Arbeitszeiten sind entsprechend anzupassen
  • Eventuelle steuerrechtliche Fragen müssen geklärt werden.

 

Wer es schafft, Studium und Zivildienst gleichzeitig zu absolvieren kann also seinen Studiengang wie gewohnt fortsetzen.

 

Zivildienst während oder nach dem Studium – Fazit

Der Zivildienst ist eine verpflichtende Ersatzleistung für alle jungen Österreicher, die den Dienst an der Waffe verweigern. Daher ist es nur in Ausnahmefällen möglich, den Einberufungsbescheid zu verzögern.
In besonderen Härtefällen kann der Einberufungszeitpunkt verschoben werden und so ein Studium abgeschlossen werden. In den meisten Fällen wird es jedoch notwendig sein, das Studium zu unterbrechen – die Möglichkeit einer Beurlaubung besteht jedoch nach dem Universitätsgesetz.

Wer es zeitlich und organisatorisch schafft, darf sein Studium jedoch auch während des Zivildienstes fortsetzen – die zusätzliche Arbeitsbelastung ist jedoch ungleich höher.

Wir wünschen viele Erfolg bei Studium und Zivildienst!

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