Erläuterung der Tauglichkeitsstufen beim Bundesheer

Die Tauglichkeitensstufen sind entscheidend in der Frage, ob du zum Bundesheer darfst oder nicht. Hier ist die Stellung auch entscheidend. Die Stellungskommission des jeweiligen Bundeslandes ist verantwortlich für die Stellung. Im Ergebnis der Stellung oder Musterung gibt es drei Abstufungen der Tauglichkeit:

  1. Tauglich
  2. Untauglich
  3. Vorübergehend untauglich

Du bekommst einen Bescheid der Stellungskommission zugesandt.

 

Tauglich

Hast du einen Bescheid mit dem Ergebnis tauglich erhalten, wirst du für tauglich erachtet, deinen Wehrdienst im Österreichischen Bundesheer zu absolvieren. Auf Gesundheitseinschränkungen, die du möglicherweise hast, wird während der Dienstausübung Rücksicht genommen. Sie sind jedoch – wenn du für tauglich erklärt wurdest – nicht so gravierend, dass du nicht deinen Dienst ausüben könntest. Mit der Tauglichkeitsbescheinigung bist du nun verpflichtet, den Wehrdienst oder ersatzweise den Zivildienst zu leisten.

 

Tauglich als Jetpilot

Mit deiner Matura in der Tasche hast du bei entsprechender körperlicher und geistiger Eignung gute Chancen auf einen der begehrten Ausbildungsplätze als Jetpilot. Voraussetzung ist neben einem guten Leumund eine Einstufung deiner Tauglichkeit von mindestens 7. Du hast die Möglichkeit dich freiwillig zum Ausbildungsdienst zu bewerben. Nach Ende dieser Ausbildung bist du sogar Offizier. Neben der allgemeinen Tauglichkeitsuntersuchung musst du hierfür noch weitere Tauglichkeitstests bestehen. Das Bundesheer erläutert dir den Weg hier.

 

1. Tauglichkeitsuntersuchung Militärflieger

Über zwei bis fünf Tage wird nach einem festgelegten Screening in Wien-Stammersdorf deine Eignung hinsichtlich Konzentrationsfähigkeit, Merkfähigkeit und räumlichem Vorstellungsvermögen geprüft.

 

2. Fliegerisches Assessment (Bewertung)

Wiederum in Wien-Stammersdorf werden in der zweiten Stufe deine Teamfähigkeit und die soziale Kompetenz überprüft. Dies dauert zwei Tage.

 

3. Praktische fliegerische Eignungsprüfung

Nach einer 2,5 monatigen Fliegerausbildung am Fliegerhorst und insgesamt 25 Flugstunden wird endgültig über deine Eignung entschieden.

 

Wie geht es weiter?

Grundsätzlich musst du damit rechnen, nun etwa nach Ablauf von sechs Monaten nach erteiltem Bescheid zum Wehrdienst einberufen zu werden.

 

Zivildienst

Ziehst du den Zivildienst vor, kannst du eine Zivildiensterklärung abgeben. Dabei solltest du beachten, dass diese Erklärung mindestens zwei Tage bevor dir der Einberufungsbefehl zugestellt wird, mängelfrei bei der Stellungskommission oder dem örtlichen Militärkommando schriftlich abgegeben sein muss.

 

Information des Arbeitgebers

Hast du eine Tauglichkeitsbescheinigung erhalten, solltest du deinen Arbeitgeber hierüber informieren. Möglicherweise wird dein Arbeitgeber eine befristete Befreiung von der Verpflichtung beantragen, den Präsenzdienst zu leisten. Gerade wenn du dich noch in der Ausbildung befindest, ist davon auszugehen, dass er dies tun wird. Dieser Antrag wird der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos zugestellt, das für dich zuständig ist.

 

Unfall oder schwere Erkrankung

Sobald du nach der Stellung einen Unfall mit Folgeschäden erlitten hast oder an einer neuen schweren Erkrankung leidest, musst du dies mit einem ärztlichen Befund der Ergänzungsabteilung melden, die zu dem für dich zuständigen Militärkommando gehört.

 

Untauglich

Mit dem Bescheid, dass du für den Wehrdienst im Österreichischen Heer untauglich bist, hat sich dieses Thema für dich lebenslang erledigt. Damit wird dir bescheinigt, dass du nicht die notwendige Eignung besitzt, um den Wehrdienst zu leisten. Dies gilt gleichermaßen für den Grundwehrdienst als auch für den Zivildienst.

 

Vorübergehend untauglich

Du musst vielleicht eine schwere Operation ausheilen oder bist aus anderen Gründen im Moment der Stellung nicht für die Wehrpflicht tauglich? Falls damit zu rechnen ist, dass dieser Zustand sich bessern könnte, bekommst du den Bescheid, dass du vorübergehend untauglich bist. Mit diesem Bescheid wird dir eine Beobachtungsfrist gesetzt, nach deren Ablauf du erneut zur Stellung gebeten wirst.

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