Ausnahmen von der Wehrpflicht in Österreich

Ausnahmen von der Wehrpflicht betreffen zunächst nur die Männer, die von der Stellungskommission als untauglich oder vorübergehend untauglich erklärt wurden. Für als tauglich erklärte Männer gibt es jedoch Möglichkeiten, dem Grundwehrdienst zu entgehen. Zu Befreiung und Aufschub der Leistung eines Präsenzdienstes für taugliche Wehrpflichtige gilt Paragraph 26 des Wehrgesetzes. Eine andere Möglichkeit ist der Wehrersatzdienst. In erster Linie ist dies der Zivildienst, der in Österreich geleistet wird. Wenn du dich schnell entscheidest, hast du auch die Möglichkeit, anstelle des Zivildienstes einen Freiwilligendienst zu absolvieren.

 

Befreiung aus öffentlichen Interessen

Dazu gehören Einsätze als Entwicklungshelfer nach Paragraph 15 des Entwicklungshelfergesetzes. Auch aus gesamtwirtschaftlichen oder familienpolitischen Interessen ist die Befreiung möglich.

 

Befreiung aus familiären Interessen

Für die Befreiung aus wirtschaftlichen oder familiären Interessen, die besonders rücksichtswürdig sind, musst du einen Antrag stellen. Als Familien gelten dabei auch eingetragene Partnerschaften.

 

Zivildienst

Der Zivildienst dauert neun Monate, aber wenn du ihn auf 12 Monate verlängerst, erhältst du einen Arbeitsvertrag und ein besseres Gehalt. Die Zivildiensterklärung gibst du bei der Musterung oder nach der Tauglichkeitsbescheinigung bei der Stellungskommission ab. Informationen findest du bei der Zivildienstserviceagentur. Möchtest du nicht, dass dir ein Dienst zugewiesen wird, kannst du dich rechtzeitig selbst um eine Stelle bemühen und dich anfordern lassen.

Oder du bewirbst dich für einen Freiwilligendienst. Auch Entwicklungshilfedienst ist möglich. Du solltest hierüber frühzeitig die Zivildienstserviceagentur (ZISA) informieren und auch deinen privaten Dienstvertrag und das Abschlusszertifikat deines Einsatzes hinschicken. Anschließend bekommst du eine Bestätigung der ZISA, dass du nicht mehr zum Zivildienst aufgefordert wirst. Jeglicher Kontakt kann per Email erfolgen.

 

Entwicklungshilfedienst

Der Entwicklungshilfedienst dauert immer zwei Jahre. Verantwortlich ist das Bundesministerium Europa, Integration und Äußeres, Ansprechpartner für dich ist die Austrian Development Agency ADA. Sie ist für die konkreten Projekte verantwortlich. Du musst dann direkt einen Vertrag mit der anerkannten Trägerorganisation abschließen.

 

Freiwilligendienste im Ausland

Freiwillige Auslandsdienste kannst du ebenso wie den Entwicklungshilfedienst als Ersatz für den Zivildienst anrechnen lassen. Sie dauern zehn Monate. Einen Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland dürfen nur Organisationen anbieten, die vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz dazu berechtigt sind. Hier findest du die aktuelle Liste zulässiger Trägerorganisationen. Den Vertrag mit einer anerkannten Trägerorganisation musst du jedoch selbst als privatrechtliche Dienstvereinbarung abschließen.

 

Sozialdienst

Das Sozialministerium ist für diese Einsätze dein Ansprechpartner. Konkrete Einsätze sind beispielsweise hier denkbar:

  • Kinder- und Jugendbetreuung
  • Sozial- und Behindertenhilfe
  • Betreuung von alten Menschen oder Obdachlosen
  • Betreuung von Menschen, die von Gewalt betroffen sind
  • wissenschaftliche Aufarbeitung und Hintergrundanalysen
  • Mitwirkung bei der Sozialarbeit
  • Mitwirkung beim Unterricht in Schulen und Ausbildungswerkstätten

 

Friedensdienst

Dein Ansprechpartner ist das Sozialministerium. Einsatzmöglichkeiten sind:

  • Bildungsarbeit
  • Aufklärungsarbeit,
  • Mitwirkung bei Infrastruktur (Einrichtung und Wiederherstellung)
  • wissenschaftliche Aufarbeitung
  • Hintergrundanalysen

 

Gedenkdienst

Für den Gedenkdienst ist ebenfalls das Sozialministerium direkter Ansprechpartner. Das Ziel ist die Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Der Tätigkeitsbereich liegt bei:

  • Planung und Organisation von Führungen durch die Gedenkstätten
  • Vorträgen an Universitäten und Schulen
  • Durchführung und Dokumentation von Interviews mit Zeitzeuginnen und –zeugen

 

Erasmus+

Für den zehnmonatigen Auslands-Freiwilligendienst bei Erasmus+ werden EU-Jugendförderprogramme angeboten.

 

 

Freiwilligendienste im Inland

Freiwilligendienste im Inland sind sowohl in sozialen Bereichen als auch im Umweltschutz möglich. Ein Verzeichnis der Organisationen findest du hier.

 

Soziale Arbeit

Das freiwillige Sozialjahr dauert mindestens zehn Monate. Auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz findest du ausführliche Informationen. Dieses Ministerium ist auch dein Ansprechpartner für deinen Einsatz. Für dich gibt es hierbei folgende Einsatzmöglichkeiten:

  • Kinder (sozialpädagogische Wohngruppen, Kindergärten, Kinderheimen, Hort)
  • Behinderte (Behindertenwerkstätten, Wohn- und Pflegebereich, Therapiezentren)
  • Senioren (ambulante Betreuung, Alten- und Pflegeheime)
  • andere Sozialbereiche (Jugendarbeit, Obdachlose und psychisch Beeinträchtigte)

 

 

Umweltschutz

Ein freiwilliges Umweltschutzjahr dauert zehn Monate. Informationen findest du auf der Plattform JUMP des Umweltbundesamtes. Du kannst dich beispielsweise in Natur- und Nationalparks, beim Klimabündnis oder bei FAIRTRADE engagieren. Dazu gehören folgende Einsatzmöglichkeiten:

  • Natur- und Artenschutz, Tierschutz
  • Umweltschutz
  • Entwicklungszusammenarbeit
  • Ökologische Landwirtschaft
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